BUNDESEINHEITLICHE SOFORTHILFEMAßNAHME FÜR MUSIKKÜNSTLER*INNEN

.In den letzten Tagen erreichen mich unzählige Anfragen von Künstler*innen mit besorgten Fragen über die tatsächlich politisch bzw. von Institutionen bereitgestellten Hilfsmaßnahmen. Man beobachtet nicht ausreichend konstruktive und konkrete Umsetzungsvorschläge in den Netzwerken und sonstigen Veröffentlichungen. Die Politik macht Ankündigungen, aber bis jetzt ist nichts Konkretes kommuniziert. Daher hier ein entsprechender Vorschlag. DIESEN HABE ICH AM 16.03.2020 IN ABSPRACHE MIT DEM BÜRO DES HR. PROF. Christian Höppner, GENERALSEKRETÄR DES DEUTSCHEN MUSIKRATES PER MAIL GESCHICKT, JEDOCH KEINE ANTWORT ERHALTEN:

1.Es muss eine einheitliche Lösung erarbeitet werden, die Politiker einzelner Länder sollen für o.g. Zielgruppen keine unterschiedlichen Angebote machen.

2. Bundeseinheitliche Programme, die z.B. die KfW anbietet, sind für unsere Zielgruppe kaum praktikabel, da es die normalen Darlehensprogramme sind, welche jetzt nur unkomplizierter und schneller bewilligt werden sollen. Es gilt jedoch nach wie vor das Hausbankprinzip, also für unsere Branche zu kompliziert und hilft mittelfristig nur liquiditätsseitig, wird aber in den allermeisten Fällen bei der späteren Rückzahlung zu Renta- und vor allem Liquiditätsproblemen führen – die wirtschaftliche Krise wird sich hier definitiv erst später mich voller Wucht auswirken.

3. Den verantwortlichen Entscheidern in der Bundespolitik muss ein nachvollziehbares, im Mittel gerechtes SOFORTMAßNAHMEPAKET vorgeschlagen werden; bitte bedenkt: Künstler*innen, insbesondere Musiker*innen werden in der öffentlichen Wahrnehmung oft durch die Versicherungsmöglichkeit über die KSK als ungerecht „gebettet“ angesehen, wenn Verwerter kritisieren, dass neben Gagen auch Künstlersozialabgabe, sowie GEMA und GVL anfällt. Dies sollte in der Gesamtbetrachtung nicht außen vor gelassen werden.

Die von der GVL, DOV, Crescendo und anderen Initiativen gestarteten Maßnahmenpakete sind höchst löblich, jedoch sind sie nur Ausdruck politisch bürokratischer Unentschiedenheit und keine orchestrierten Maßnahmen. Dass z.B. die GVL Gelder bereit zu stellen willens und in der Lage ist, könnte m.E. an den Rückstellungen für die Verteilung i.H.v. 527.986.553,37 EUR (Quelle: Geschäfts- und Transparenzbericht 2018 https://www.gvl.de/gvl/presse-publikationen/publikationen) liegen, die schon längst hätten ausbezahlt werden müssen.

4. Forderungen nach bedingungslosem Grundeinkommen wird m.E. die Politik nicht umsetzen. Ebenso wenig die Forderung nach pauschal 1.000,00 EUR für die KSK Versicherten, die der Deutsche Musikrat fordert.

5. Was wir jetzt brauchen, ist eine für alle in der Bevölkerung nachvollziehbare Sofortmaßnahme, die in den Augen der Außenstehenden die über die KSK versicherten Freiberufler*innen gegenüber anderen Selbständigen nicht bevorteilt. Gleichzeitig muss es einfach, mit bürokratischem Minimum, weil es sofort passieren muss, umsetzbar sein.

6. Das Argument, dass man ALG II beantragen kann, ist ein unnötiger Verschiebebahnhof, zumal die Jobcenter verständlicherweise komplett überlastet sind, und in der Praxis Eure Liquidität zu Ende ist, bevor der erste Euro fließt.

7. DESHALB:

a) Jeder über die KSK versicherte hauptberuflich Tätige erhält über die KSK einen aus Bundesmitteln finanzierten nicht rückzahlbaren Existenzsicherungszuschuss für vorerst 6 Monate, rückwirkend ab dem 01.03.2020 bis 31.08.2020. Warum die KSK und nicht andere Stellen: die KSK verfügt über alle personenbezogenen Daten und alle Bankverbindungen, sowie die Schätzung der Versicherten für das Jahr 2020. Der Aufwand ist bürokratisch minimal.

b) Die Höhe des Zuschusses muss sich an vergleichbaren Leistungen für andere Gruppen orientieren (z.B. Kurzarbeitergeld, ALG I). ERGO: Die Höhe des Zuschusses bemisst sich an dem zum 01.01.2020 gemeldeten Jahreseinkommen = Gewinn vor Steuern. Der Versicherte erhält jeden Monat 60% bezogen auf 1/12 seines gemeldeten Jahresgewinns (kinderlos), bzw. 67% (mit Kind). Beispiel: gemeldetes Jahreseinkommen 17.852 EUR (dies entspricht dem tatsächlichen durchschnittlichen Einkommen aller Versicherten (nicht nur im Bereich Musik) zum 01.01.2019 (neuere Zahlen sind nicht öffentlich verfügbar). Monatlich = 1.487,67 EUR; davon 60% = 892,60 EUR; über einen Zeitraum von 6 Monaten wären dies 5.355,60 EUR.

In der Sparte Musik lag das gemeldete durchschnittliche Jahreseinkommen bei 14.628 EUR. Im Mittel mit 63,5% berechnet läge hier für 6 Monate die Zuschussleistung pro Person bei 774,06 EUR p.m. – somit etwa auf der Höhe der Mindestleistung von ALG II. Bei 6 Monaten betrüge der Gesamtzuschuss für alle 54.575 Versicherten (Stand 01.01.2019) der Sparte mind. ca. 254 Millionen EUR.

c) Es muss eine Untergrenze geben, denn 60% von 3.900 EUR p.a. reichen sicherlich nicht. Diese muss sich am Hartz IV Satz bemessen.

d) Es muss eine Obergrenze geben. Es gibt im Bereich Musik Sparten wie z.B. Librettist*in, Textdichter*in, die in der Schätzung für 2019 bei 36.676,00 EUR lagen. Auch hier orientiert man sich am ALG I Satz der ohne Kind auf 2.106,27 EUR gedeckelt ist.

e) Die Zahlungen für KV, PV und RV an die KSK werden in den 6 Monaten ebenfalls ausgesetzt.

f) Falls die Bundespolitik dafür eine Länderbeteiligung o.ä. als notwendig erachtet kann sie das machen – rechnerisch kein Problem, da sämtliches Zahlenmaterial bei der KSK vorliegt.

Diese Maßnahme ist gerecht, für alle nachvollziehbar und kann innerhalb von 24 Stunden bürokratisch von der KSK umgesetzt werden.